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__die macht der diagnose
 
 
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Obwohl sie aber um so viel philanthropischer legitimiert ist und so viel sicherer im Sattel sitzt, hat sie doch eine spezifische hohe Anfälligkeit und Fragilität: Sie ist angewiesen auf die Kollaboration der Unterworfenen. Ohne dass diese die den Angeboten entsprechenden Bedürfnisse ausbilden, ist sie nicht existent. Erst das verzweifelte Bedürfnis nach Zugehörigkeit, das Bedürfnis nach anerkannter Bildung, Vernunft, Gesundheit, Rechtmäßigkeit, Selbstverwirklichung, erst die Anerkennung der Standards und des eigenen Ungenügens ihnen gegenüber begründet das Abhängigkeitsverhältnis. Nur die allgemein gewordene Begehrlichkeit in Sachen Normalität setzt die Normalitätsverordnungen in Kraft. Bedürfnisse lassen sich nicht erzwingen, sondern nur wecken. Elegant ist diagnostische Macht, wenn sie die Teilhabe an ihren Segnungen als „Recht auf...“ deklariert. Wofern sie - in Ermangelung entsprechen - der Bedürfnisse - eine Teilnahmepflicht verhängen muss, ist sie plump und riskiert Rebellion. Das Recht auf Sicherheit ist allemal zustimmungsfähiger als die immer wieder erwogene gesetzliche Verpflichtung jedes Eigenheimbauherrn zum Bunkerbau. Das Recht auf Bildung macht anspruchsvoller als die Schulpflicht. Das Recht auf medizinische Versorgung ist einleuchtender als ein Impfzwang oder eine Reihenuntersuchungsverordnung. Noch unzuträglicher aber ist es ihrer Noblesse, wenn sie prohibitiv auftreten muss, wenn sie die Normalität durch Verbote schützen muss, da fordert sie Übertretungen, die immer eine Machteinbuße bedeuten, geradezu heraus. Der Gefahr, die entsteht, wenn zu viele aus der Normalitätsgemeinschaft herausfallen, begegnet die diagnostische Macht unter Umständen dadurch, dass sie die Standards ermäßigt. Gäbe es so viele Drogenabhängige wie Alkoholiker, dann würde vermutlich der Drogenkonsum in die gesellschaftliche Normalität eingereiht und legalisiert werden.